Unterauftragsverarbeiter und Dienstleister
Diese Seite gehört zu unserer Datenschutz- und Cookie-Erklärung und zu dem Auftragsverarbeitungsvertrag, den wir mit geschäftlichen Auftraggebern schließen. Sie führt auf, welche Parteien wir einschalten, welche Rolle sie erfüllen, wo sie verarbeiten und auf welcher Grundlage Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums übermittelt werden.
Wir veröffentlichen diese Übersicht aus eigenem Antrieb und nicht nur auf Anfrage, damit Sie sehen können, mit wem Ihre Daten geteilt werden, bevor Sie uns etwas anvertrauen.
1. Zwei Arten von Parteien
Es kommt darauf an, in welcher Eigenschaft wir Ihre Daten verarbeiten. Das bestimmt, an wen Sie sich mit einer Frage wenden müssen.
Unsere eigenen Dienstleister. Für die Daten, die wir für uns selbst verarbeiten, etwa Websitebesuche, Kontaktanfragen, Bestellungen in unserem Webshop, Kundenverwaltung und Rechnungsstellung, sind wir Verantwortlicher. Die Parteien in Tabelle A verarbeiten diese Daten in unserem Auftrag.
Unterauftragsverarbeiter. Bauen oder betreuen wir ein Dashboard, ein Datensystem oder eine Anwendung für einen geschäftlichen Auftraggeber, so ist dieser Auftraggeber Verantwortlicher und wir sind Auftragsverarbeiter. Die Parteien, die wir dabei einschalten, sind Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 Absatz 4 der Datenschutz-Grundverordnung. Sie stehen in Tabelle B.
Befinden sich Ihre Daten in einem System, das wir für eine Organisation betreuen, wenden Sie sich bitte an diese Organisation. Auf Anfrage verweisen wir Sie weiter.
2. Tabelle A — Dienstleister für unsere eigenen Verarbeitungen
| Dienstleister | Rolle | Verarbeitungsort | Grundlage bei Übermittlung außerhalb des EWR |
|---|---|---|---|
| Shopify International Ltd. | Webshop-, Hosting- und Bestellplattform | Europäischer Wirtschaftsraum und Vereinigte Staaten | Standardvertragsklauseln |
| Zahlungsdienstleister über Shopify Payments und die von Ihnen gewählte Zahlungsart | Abwicklung von Zahlungen und Rückbuchungen | Europäischer Wirtschaftsraum | Nicht zutreffend |
| Google Ireland Ltd. | Website-Statistiken über Google Analytics 4, ausschließlich mit Ihrer Einwilligung | Europäischer Wirtschaftsraum und Vereinigte Staaten | Standardvertragsklauseln |
| Hostinger | Versand und Empfang von Nachrichten | Europäischer Wirtschaftsraum | Nicht zutreffend |
| Gekko | Rechnungsstellung und Verwaltung | Europäischer Wirtschaftsraum | Nicht zutreffend |
| Microsoft Ireland Operations Ltd. | Dateispeicherung und Zusammenarbeit über OneDrive, darunter Angebote, Auftragsbestätigungen und Kundenkorrespondenz | Europäischer Wirtschaftsraum | Standardvertragsklauseln nach dem Microsoft Products and Services Data Protection Addendum |
Daneben stellen wir Daten unserem Steuerberater und, sofern das Gesetz dies verlangt, der niederländischen Steuerbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde zur Verfügung. Diese Parteien handeln nicht in unserem Auftrag und sind keine Auftragsverarbeiter.
3. Tabelle B — Unterauftragsverarbeiter bei Anwendungen, die wir für Auftraggeber bauen und betreuen
| Unterauftragsverarbeiter | Rolle | Verarbeitungsort | Grundlage bei Übermittlung außerhalb des EWR |
|---|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Betrieb und Bereitstellung der Anwendung sowie Aufbewahrung von Sicherungskopien: virtuelle Server, Speicher, Netzwerk und Back-up. Hier liegen die Daten der Anwendung | Europäischer Wirtschaftsraum | Nicht zutreffend |
| Anthropic PBC (Claude) | Liefert über eine Programmierschnittstelle das Sprachmodell für die KI-Funktionen in der Anwendung. Je nachdem, was je Auftrag vereinbart wird, wird das Modell unmittelbar bei Anthropic bezogen oder innerhalb des EWR über eine Cloud-Plattform | Europäischer Wirtschaftsraum oder Vereinigte Staaten, je Auftrag festgehalten in Anlage A zum Auftragsverarbeitungsvertrag | Bei Verarbeitung außerhalb des EWR die in Anlage A zu diesem Auftrag genannte Grundlage |
| Brevo | Versand von Benachrichtigungen aus der Anwendung | Europäischer Wirtschaftsraum | Nicht zutreffend |
Welche Parteien aus dieser Tabelle für einen konkreten Auftrag tatsächlich eingeschaltet werden, steht in Anlage A zu dem mit diesem Auftraggeber geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag. Ein dort nicht aufgeführter Unterauftragsverarbeiter wird für diesen Auftrag nicht eingeschaltet.
4. Übermittlung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Die Anwendungen, die wir bauen und betreuen, laufen auf Infrastruktur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, und die Daten in diesen Anwendungen bleiben dort.
Verarbeitet ein Dienstleister dennoch außerhalb des EWR, so geschieht dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission oder, in Ermangelung dessen, auf Grundlage der Standardvertragsklauseln, in beiden Fällen ergänzt durch Maßnahmen wie Verschlüsselung. Welche Grundlage je Partei gilt, steht in der letzten Spalte der obigen Tabellen.
5. Anbieter von KI-Modellen
Für eine KI-Verarbeitung gelangt ausschließlich das, was für diesen einen Vorgang erforderlich ist, in die Umgebung des Anbieters. Die Anwendung selbst und die darin enthaltenen Daten wandern nicht mit.
Wir schalten ausschließlich Anbieter ein, die sich vertraglich verpflichten, die Daten nicht für das Training, die Feinabstimmung oder die Verbesserung ihrer Modelle zu verwenden.
Darüber hinaus bewahren Anbieter die Eingaben und die Ausgaben für kurze Zeit auf, um Missbrauch ihres Dienstes entgegenzuwirken. Bei Anthropic beträgt diese Frist derzeit höchstens dreißig Tage, sofern mit uns keine Regelung ohne Aufbewahrung vereinbart ist. Ändert ein Anbieter diese Frist, passen wir diese Seite an.
6. Änderungen und wie Sie benachrichtigt werden
Wir melden einen neuen oder ersetzenden Unterauftragsverarbeiter mindestens dreißig Tage im Voraus, unter Angabe des Namens, der Rolle, des Verarbeitungsortes und, bei Verarbeitung außerhalb des EWR, der Grundlage für die Übermittlung.
Diese Meldung erfolgt auf zwei Wegen:
- durch Veröffentlichung auf dieser Seite, unter Angabe des Datums, an dem die Änderung wirksam wird;
- durch eine Nachricht an die E-Mail-Adresse, die der Auftraggeber hierfür angegeben hat.
Sind Sie geschäftlicher Auftraggeber und möchten Sie diese Nachrichten erhalten, teilen Sie uns die gewünschte E-Mail-Adresse über info@bnkkam.com mit.
Ein Auftraggeber kann innerhalb dieser dreißig Tage aus vernünftigen Gründen Widerspruch gegen einen neuen Unterauftragsverarbeiter erheben. Was dann gilt, steht in Artikel 4.3 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
7. Änderungsübersicht
| Version | Datum | Änderung | Wirksam ab |
|---|---|---|---|
| 1.0 | 25. August 2026 | Erste Veröffentlichung dieser Übersicht. | 25. August 2026 |
| 1.1 | 26. August 2026 | Dienstleister und Unterauftragsverarbeiter eingetragen: Hostinger, Gekko, Microsoft Ireland Operations Ltd., Hetzner Online GmbH, Anthropic PBC und Brevo. | 26. August 2026 |
8. Fragen
Haben Sie eine Frage zu dieser Seite oder möchten Sie wissen, welche Parteien für einen konkreten Auftrag eingeschaltet sind, schreiben Sie bitte an info@bnkkam.com.
BNK KAM, De Nieuwe Erven 3, Unit 15157, 5431 NV Cuijk, Niederlande. Handelsregisternummer (KvK) 94545146.